Alle Kinder, die in der Zeit vom 02. September 2018 bis 01. September 2019 geboren sind, werden im Schuljahr 2024/25 schulpflichtig und kommen zur Schuleinschreibung.

Zur Schuleinschreibung müssen folgende Dokumente mitgebracht werden:
Geburtsurkunde des Kindes,
E-Card,
Meldezettel,
Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass des Kindes.
Das „Schulkind“ bringt die Übergangsportfolio-Mappe mit.
